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Österreich, Söll
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Beschreibung
Die Verwaltung im Sinne des WEG (Wohnungseigentumsgesetzes) umfasst, je nach Vereinbarung, folgende Leistungen:
  • Für jedes Objekt wird ein eigenes Treuhandkonto bei der Bank Ihrer Wahl errichtet.
  • Führung einer Treuhandbuchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen.
  • Erstellung einer übersichtlichen Jahresabrechnung nach den Richtlinien der ÖNORM A 4000. Der Abrechnung sind folgende Unterlagen angeschlossen:
    • Abrechnung der Bewirtschaftungskosten
    • Abrechnung der Rücklage
    • Abrechnung des VersicherungskontosVorschreibung und Einzug der monatlich zu leistenden Akontierungen für alle Aufwendungen der Liegenschaft auf der Basis der erstellten Vorausschau (Wirtschaftsplan)
  • Die Vertretung der Eigentümergemeinschaft vor Verwaltungs- und Finanzbehörden
  • Berechnung, Verfassung und Abgabe der monatlichen Vorsteuererklärung sowie der jährlichen Umsatzsteuererklärung beim örtlich zuständigen Finanzamt.
  • Führung des mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Liegenschaft zusammenhängenden Schriftverkehrs.
  • Verwaltung der Rücklage, fruchtbringende Anlage auf den Namen der Eigentümergemeinschaft (elektronisches Treuhandkonto).
  • Dienstgebervertretung gegenüber dem Hausbetreuer oder des Reinigungspersonals ebenso wie die Führung der Lohnverrechnung.
  • Regelmäßige, mindestens 14-tägige Begehung und Kontrolle der Wohnanlage auf ihren Zustand. Diese Checks werden auch dokumentiert.

  • Halbjahres-Check - Prüfung von Zustand von Wänden, Farben, event. Teppichen. Sichtprüfung der Heizungsanlage und die Funktionstüchtigkeit von Türen und Toren.
  • Großer Jahres-Check - Prüfung des Dachs, visuelle Prüfung von Regenrinnen und Fallrohren, Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen.
  • Abhaltung von Wohnungseigentümerversammlungen nach Erfordernis (jährlich), am Ort der Liegenschaft
    .
  • Abschluss, Überwachung und Angleichung des Versicherungsschutzes der Wohnanlage, Behebung von Versicherungsschäden und Durchsetzung der Schadenersatzansprüche bei der Versicherung.
  • Kontrolle der monatlichen Akontierungen und ordnungsgemäße Durchführung eines Mahnwesens.
  • Information der übrigen Miteigentümer bei gravierendem Zahlungsverzug eines Miteigentümers.
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